Schutz vor Bränden in der Adventszeit

Jedes Jahr richten Brände in der Vorweihnachtszeit große Schäden an. Das beginnt oft schon Ende November, wenn an gemütlichen Herbstabenden ein Kerzenlicht für die nötige Stimmung sorgen soll. Und spätestens ab Dezember schaffen dann die Adventskränze in der Wohnung eine festliche Atmosphäre.

Die Gefahr, das sich die Dekoration aus Stroh, Stoffe, Papier, Filz, Transparentpapier, Watte, Nussschalen oder Tannenzweige entzündet, ist recht groß. Leider wird es in der Wohnung natürlich erst anheimelnd, wenn das Kerzenlicht die Wohnung erhellt. Um Brände zu vermeiden gibt es ein paar einfache Regeln, die jeder in der Weihnachtszeit beachten sollte.

10 Tipps für eine besinnliche und sichere Adventszeit

  • Stellen Sie den Adventskranz und Kerzen auf eine sichere, nicht brennbare Unterlage, zum Beispiel aus Glas, Ton, Keramik, Metall oder Porzellan.  Gefährlich sind auch Windlichter aus Pappe oder Papier sowie Kerzenhalter mit einer Papiermanschette.
  • Pusten Sie die Kerzen aus, bevor Sie den Raum verlassen.
  • Halten Sie einen Eimer Wasser oder eine Löschdecke bereit.
  • Kerzen sollten nicht in der Zugluft stehen. Wichtig ist auch ausreichender Abstand von Gardinen oder Vorhängen, da diese leicht brennbar sind.
  • Tauschen Sie weit herunter gebrannte Kerzen rechtzeitig aus.
  • Lassen Sie Ihre Kinder niemals unbeaufsichtigt in einem Raum mit brennenden Kerzen.
  • Feuerzeuge und Zündhölzer bewahren Sie besser an einem kindersicheren Ort auf.
  • Tauschen Sie getrocknetes Tannengrün wenn möglich aus.
  • Brennen Sie keine Wunderkerzen im Haus ab.
  • Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko

Absicherung durch Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Schutz vor Bränden in der AdventszeitLeider kommt es durch fehlende oder falsche Maßnahmen und trotz größter Vorsicht zu Bränden. Bei einem Brand bieten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen. Die Hausratversicherung ersetzt z.B. auch Schäden am Teppich und den Möbeln, die durch Feuer oder Löschwasser entstehen. Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Gebäudeschäden, die durch einen Brand entstehen können.

Allerdings gilt: Bei grober Fahrlässigkeit muss die Versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang bezahlen. Achten Sie deshalb in der Adventzeit besonders auf brennende Kerzen im Zimmer, egal ob am Adventskranz oder Weihnachtsbaum. Und lassen sie Kindern nicht unbeaufsichtigt im Kinderzimmer mit Kerzen sowie Feuerzeugen bzw. Zündhölzern herumspielen.