Ausbildung, Studium – mitversichert bei den Eltern?
Wenn die Schule vorbei ist, entscheiden sich die meisten Jugendlichen für eine Lehre oder ein Studium. Für viele junge Leute ist dies ein wichtiger Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu stellen und bei den Eltern auszuziehen. Was viele dabei nicht wissen – während der Ausbildung, dem Studium oder Freiwilligendiensten sind Junge Erwachsene bei den Eltern kostenlos mitversichert. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz genau aus?
Volljährige, unverheiratete Kinder sind während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. Das gilt für die Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung. Auch ein freiwilliges soziales / ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr ändern nicht an der Tatsache. Weiter spielt es keine Rollen, ob ein solcher Dienst gleich im Anschluß an den Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert wird.
Was ist mit freiwilligem Wehrdienst, Studentenbude, etc. ?
In der Haftpflichtversicherung ist auch der Freiwillige Wehrdienst noch miteingeschlossen. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Die Mitversicherten dürfen in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben. Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen aber keine Rolle.

In der Hausratversicherung der Eltern ist auch die typische Studentenbude mitversichert. Wer nach Abschluss der Erstausbildung auf eigenen Füße steht und sich eine eigene Wohnung einrichtet, für den besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Die Versicherer begrenzen die Entschädigung jedoch meist auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme, falls sich ein Schaden während der Mitversicherungszeit ereignet.
Auslandsaufenthalt inklusive
Auslandssemester sind heutzutage gang und gebe: Das wissen auch die Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung oft weltweiten Schutz. Wenn der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein Jahr andauert, sollte man zuvor mit seiner Haftpflichtversicherung reden. Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten.
Weitere Informationen zum Thema Mitversicherung bei den Eltern während der Ausbildung, dem Studium oder Freiwilligendiensten erhält man bei den jeweiligen Versicherungen.
Quelle: HUK-Coburg
