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Kinderschuhe – Auf die richtige Größe kommt es an

Weil Kinder häufig viel zu kleine Schuhe tragen, führt das oft zu Fehlstellungen der Zehen. Das hat eine Untersuchung der Medizinischen Universität Wien bei drei- bis sechsjährigen Kindern ergeben. Eltern sollten deshalb auf den richtigen Sitz sowie die Siegel “geprüfte Passform” und “Schadstoffgeprüft” achten.

Dr. Karl Sander von TÜV Rheinland, der Kinderschuhe auf ihre Qualität prüft, rät: “Eltern sollten im Fachgeschäft den Kinderfuß messen lassen”. Wichtig sei es, das Ergebnis mit der Innenlänge des Schuhs zu vergleichen. Diese sollte 12-17 Millimeter größer sein, damit der Fuß des Kindes beim Laufen gut abrollen kann.

Fußschablone selbst herstellen

Auch zu Hause kann man selbst eine einfache Fußschablone herstellen. Während das Kind auf einem Blatt festem Papier steht, fahren die Eltern die Umrisse der Füße nach. Passt die ausgeschnittene Schablone in den Schuh, ohne zu verknicken, haben auch die Füße des Kindes genug Platz.

Kinderschuhe: Auf die richtige Größe kommt es an

Kinderschuhe: Auf die richtige Größe kommt es an

“Leider stimmen die Größenangaben in den Schuhen nicht immer mit der Norm überein”, sagt Sander. “Denn einige Hersteller haben Fertigungstoleranzen, die für Kinderfüße einfach zu groß oder eben zu klein sind.”

Unbedingt auf die Passform der Kinderschuhe achten

Der Experte empfiehlt daher, beim Kauf von Kinderschuhen auf das TÜV Rheinland-Signet “geprüfte Passform” zu achten. Die Füße von Kindern wachsen im Monat um bis zu 1,5 Millimeter. Daher sollte man regelmäßig den richtigen Sitz der Schuhe überprüfen. Neben einer optimalen Passform sollten die Eltern Wert auf unbedenkliche Materialien und eine gute Verarbeitung legen.

Oft liegen vor allem in den Schuhen von asiatischen Hersteller kleine weiße Beutelchen bei, die Verhindern sollen, dass sich Schimmel in den Schuhen bildet. Hier ist Vorsicht geboten. Meistens enthalten diese Beutel nur das harmlose Silikatgel. Es gibt aber auch Beutel mit dem Aufdruck “Anti Mould” – diese können das hoch gefährliche Dimethylfumarat enthalten.

“Dimethylfumarat kann verbrennungsähnliche Hautreizungen verursachen und hat in Kinderschuhen nichts verloren,” so Sander. Auf Grund von Gesundheitsgefahren ist der Einsatz von Dimethylfumarat seit 1998 für in der Europäischen Union hergestellte, seit dem 1. Mai 2009 auch für importierte Produkte eigentlich verboten.

Als Hinweis auf bedenkliche Inhaltsstoffe sollten Eltern im Geschäft lieber eine “Schnüffelprobe” machen, rät der Fachmann: “Ein typischer Ledergeruch ist in Ordnung, ein scharfer Gummigeruch hingegen kann auf bedenkliche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe hinweisen.”

Quelle: TÜV Rheinland

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