Kinderschuhe: Auf die richtige Größe kommt es an

Weil Kinder häufig viel zu kleine Schuhe tragen, führt das oft zu Fehlstellungen der Zehen. Das hat eine Untersuchung der Medizinischen Universität Wien bei drei- bis sechsjährigen Kindern ergeben. Eltern sollten deshalb auf den richtigen Sitz sowie die Siegel „geprüfte Passform“ und „Schadstoffgeprüft“ achten.

Dr. Karl Sander von TÜV Rheinland, der regelmäßig Kinderschuhe auf ihre Qualität prüft, rät den Eltern im Fachgeschäft den Fuß des Kindes messen zu lassen. Wichtig sei es hier, das das Meß-Ergebnis auch mit der Innenlänge des Kinderschuhs verglichen wird. Im Idealfall sollte diese zwischen 12-17 Millimeter größer sein. So kann der Kinder-Fuß beim Laufen gut abrollen.

Fußschablone selbst herstellen

Auch zu Hause kann man selbst eine einfache Fußschablone herstellen. Während das Kind auf einem Blatt festem Papier steht, fahren die Eltern den Umriss des Fußes nach. Passt die ausgeschnittene Schablone auch noch in den Schuh, haben die Füße des Kindes ausreichend Platz im Schuh.

Wie Sander weiterberichtet, nehmen es die Hersteller mit den Größenangaben in den Schuhen nicht immer so genau. Denn diese stimmen nicht immer mit der Norm überein. Oft gäbe es hier Fertigungstoleranzen: Die Schuhe fallen dann entweder zu groß oder mitunter auch zu klein aus.

Kinderschuhe: Auf die richtige Größe kommt es an

Unbedingt auf die Passform der Kinderschuhe achten

Der Experte empfiehlt daher, beim Kauf von Kinderschuhen auf das TÜV Rheinland-Signet „geprüfte Passform“ zu achten. Die Füße von Kindern wachsen im Monat um bis zu 1,5 Millimeter. Daher sollte man regelmäßig den richtigen Sitz der Schuhe überprüfen. Nicht nur auf die ideale Passform sollten die Eltern Wert legen, sondern auch auf unbedenkliche Materialien und eine gute Verarbeitung.

Oft liegen vor allem in den Schuhen von asiatischen Herstellern kleine weiße Beutelchen bei, die Verhindern sollen, dass sich Schimmel in den Schuhen bildet. Hier ist Vorsicht geboten. In den meisten Fällen enthalten diese Beutel nur harmloses Silikatgel. Es gibt aber auch Beutel mit dem Aufdruck „Anti Mould“ – diese können das hoch gefährliche Dimethylfumarat enthalten.

Gesundheitsschädigun­gen durch den chemischen Stoff Dimethylfumarat (DMF)

Dimethylfumarat ist dafür bekannt, verbrennungsähnliche Hautreizungen zu verursachen. Auf Grund von Gesundheitsgefahren ist der Einsatz von Dimethylfumarat seit 1998 für in der Europäischen Union hergestellte, seit dem 1. Mai 2009 auch für importierte Produkte eigentlich verboten.

Eltern sollten im Schuhgeschäft ruhig auch mal eine „Schnüffelprobe“ machen, rät der Fachmann. Auch so kommt man bedenklichen Inhaltsstoffen oft auf die Schliche. „Ein typischer Ledergeruch ist in Ordnung, ein scharfer Gummigeruch hingegen kann auf bedenkliche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe hinweisen.“

Quelle: TÜV Rheinland