Ausbildung & Studium: Mitversichern bei den Eltern?

Wenn die Schule vorbei ist, entscheiden sich die meisten Jugendlichen für eine Lehre oder ein Studium. Für viele junge Leute ist dies ein wichtiger Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu stellen und bei den Eltern auszuziehen. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz genau aus? Was viele nicht wissen – während der Ausbildung, dem Studium oder Freiwilligendiensten sind Junge Erwachsene bei den Eltern kostenlos mitversichert.

Volljährige, unverheiratete Kinder sind während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. Das gilt für die Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung. Auch ein freiwilliges soziales / ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr ändern nichts an der Tatsache. Weiter spielt es keine Rolle, ob ein solcher Dienst gleich im Anschluss an den Schulabschluss,  oder während bzw. direkt nach der Ausbildung vollzogen wird.

Was ist mit freiwilligem Wehrdienst, Studentenbude, etc. ?

Auch der Freiwillige Wehrdienst ist in der Haftpflichtversicherung noch mit eingeschlossen. Eine Einschränkung gibt es allerdings:  Die Mitversicherten dürfen während der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes kein eigenes Einkommen haben. Allerdings spielen Lehrlingsgehalt, Bafög oder auch der typische Studentenjob mit ein wenig Taschengeld dabei keine Rolle.

Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendiensten bei den Eltern mitversichert

In der Hausratversicherung der Eltern ist auch die typische Studentenbude mitversichert. Wer nach Abschluss der Erstausbildung auf eigenen Füßen steht und sich eine eigene Wohnung einrichtet, für den besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Die Versicherer begrenzen die Entschädigung jedoch meist auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme, falls sich  ein Schaden während der Mitversicherungszeit ereignet.

Auslandsaufenthalt inklusive

Auslandssemester sind heutzutage gang und gebe: Das wissen auch die Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung oft weltweiten Schutz. Wenn der Auslandsaufenthalt aber länger als 12 Monate andauert, sollte man zuvor seine Haftpflichtversicherung informieren. Auslandsstudenten können auf die Rechtsschutzversicherung zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten.

Weitere Informationen zum Thema Mitversicherung bei den Eltern während der Ausbildung, dem Studium oder Freiwilligendiensten erhält man bei den jeweiligen Versicherungen.

Quelle: HUK-Coburg