Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder

Beim Spielen auf der Straße passiert es schnell:  Ihr Kind stößt gegen ein Auto oder die Fensterscheibe im Nachbarhaus geht durch den Fußball kaputt. Ist das der Fall, kommt natürlich die Frage auf: Kann das Kind für die Handlung haftbar gemacht werden? Dem Gesetz zufolge haften Kinder erst ab dem Alter von sieben Jahren für angerichtete Schäden –  im Straßenverkehr sogar erst ab dem zehnten Lebensjahr. Die Höhe des Schadens spielt dabei keine Rolle…

Sofern Kinder nicht verantwortlich scheinen für Ihre Taten, bedeutet das im Gegenzug nicht automatisch, dass die Eltern dann für den Schaden aufkommen müssen. Denn Eltern haften laut Gesetz nur dann, wenn sie die Aufsichtsplicht verletzt haben.

Aufsichtspflicht bedeutet nicht ständige Kontrolle

Der konkrete Inhalt der Aufsichtspflicht ist allerdings gesetzlich nicht geregelt, sondern richtet sich unter Anderem nach dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder auch der Voraussehbarkeit des Schadenseintritts.

Das bedeutet auch, dass die Aufsichtsperson (das müssen nicht die Eltern sein!) das Kind nicht ständig beaufsichtigen muss. Werden Kinder über etwaige Gefahren aufgeklärt und dem Alter entsprechend beaufsichtigt, hat die Aufsichtsperson seiner Pflicht Genüge getan.

Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Mit der Haftpflichtversicherung auf Nummer sicher gehen

Wie Dominic Dackweiler, Versicherungsexperte der AXA Versicherung berichtet, befinden sich Eltern oft in der Zwickmühle: „Wenn der Nachwuchs einen Schaden angerichtet hat, fühlen Eltern sich gerade in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis verpflichtet, ihn zu ersetzen – auch wenn sie das gar nicht müssten. Wir haben daher unsere private Haftpflichtversicherung BOXplus erweitert und übernehmen auch Schäden, die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden.“

Verursacht ein Kind beim Spielen auf der Straße einen Unfall, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Je nach Deckungsumfang können das bis zu 30.000 Euro sein, bei Personenschäden mitunter bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. „So weit kommt es aber meist nicht“, meint Dominic Dackweiler. „In der Regel sind es kleinere Schäden an Autos oder eine Fensterscheibe, die zu Bruch geht.“ Wer eine private Haftpflichtversicherung mit Absicherung von deliktunfähigen Kindern hat, bei dem wird das gute Nachbarschaftsverhältnis wohl nicht leiden.

Quelle: djd