Kartbahnen: Sicherheit hat Vorfahrt

Einmal wie „Schumi“ um die Kurven heizen – viele Freizeitpiloten erfüllen sich diesen Traum auf einer der über 200 Kartbahnen in Deutschland. Damit der Spaß nicht in den Reifenstapeln endet, sollten Nutzer einige Sicherheitsregeln beachten. Immerhin erreichen manche Karts eine Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h.

„Selbstüberschätzung gehört zu den häufigsten Unfallursachen“, sagt Berthold Tempel, Kart-Experte von TÜV Rheinland. „Deshalb sollten es Anfänger zunächst ein wenig ruhiger angehen und sich nicht vom Rennfieber der Routiniers anstecken lassen.“

Wie im „richtigen“ Straßenverkehr, ist Sicherheit auf Kartbahnen unerlässlich. Zwar liegt diese in der Verantwortung des Betreibers, doch können Nutzer zumindest einen kritischen Blick auf die Fahrzeuge werfen. Karts namhafter Hersteller tragen das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das auch TÜV Rheinland vergibt. Die Fahrzeuge sollten über einen stabilen, geschlossenen Rundumschutz verfügen. Die Räder müssen innerhalb der schützenden Rohrverbindungen liegen. Das Lenkrad sollte einen geschlossenen Kranz haben, Kopfstütze und Überrollbügel gehören zur Standardausrüstung.

Moderne Karts sind außerdem mit Vierpunkt-Sicherheitsgurten ausgerüstet. Bewegliche Teile und der Motor müssen gut verkleidet sein, um den Fahrer vor Verbrennungen oder anderen Verletzungen zu schützen. „Immer beliebter werden Elektro-Karts, sie fahren leise und produzieren keine Abgase“, erklärt der TÜV Rheinland-Experte. Weiterer Vorteil: Per Laptop lässt sich die Höchstgeschwindigkeit begrenzen, wenn etwa Kinder hinterm Steuer sitzen.

Mindestgröße für Kinder 1,40 Meter

Kinder gehören grundsätzlich in spezielle Juniorkarts, vorausgesetzt sie haben eine Körpergröße von mindestens 1,40 Metern. Ein Mindestalter gibt es nicht. „Optimale Karts verfügen über Gurte und sind so ausgerichtet, dass Kinder aufrecht sitzend Gas- und Bremspedal mühelos erreichen können“, erklärt der TÜV Rheinland-Fachmann und warnt ausdrücklich vor „Do-it-yourself-Lösungen“ wie Schaumstoffunterlagen oder Kissen.

In Gefahrensituationen sollte die Bahnaufsicht die Möglichkeit haben, den Motor per „Fernsteuerung“ zu drosseln oder ganz abzuschalten. Wichtig ist generell eine exakte Instruktion durch qualifiziertes Fachpersonal. Dazu zählen Fahrzeugeinweisung, Erläuterung der Streckensignale sowie die Beratung bei der Helmauswahl. Für die Kleidung gilt: Es darf nichts flattern. Am besten ist ein Overall, den viele Kartbahnbetreiber zum Ausleihen anbieten.

Quelle: TÜV Rheinland