Verliebt, verlobt, verheiratet. Und dann? Die Ehe als Bund für´s Leben war einmal. Gut 1/3 aller Ehen in Deutschland werden im Laufe von 25 Jahren aktuell wieder geschieden. Für viele Paar ist das Liebesglück also schon nach einigen Jahren wieder vorbei. Wenn es nicht mehr möglich ist, die Trennung zu verhindern sollte man sich als Paar Gedanken über eine einvernehmliche Scheidung machen – sie ist die beste Lösung und erspart lange Streitigkeiten vor dem Familiengericht.
„Scheiden tut weh“ – das muss nicht sein. Bei einer Trennung und Scheidung gibt es zwischen den Eheleuten zwar immer noch mehr oder weniger zu regeln. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie möglichst friedlich auseinandergehen.
Ablauf der Scheidung – Tipps zur Trennung im Guten
- Möchten beide Partner die Scheidung, ist diese nach dem Trennungsjahr möglich. Ist man sich über die Folgen der Scheidung einig, kann man sich auch einen Rechtsanwalt teilen, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht. Das spart oft mehr als 1.000 Euro an Kosten.
- Es ist für die Eheleute ratsam, schon in der Trennungszeit das gemeinsame Konto aufzulösen. Besser ist es zwei separate Konten zu führen.
- Ohne Ehevertrag gelten die Regeln der Zugewinngemeinschaft. Vermögen, das vor der Ehe einem Partner gehörte, steht ihm bei der Trennung wieder allein zu. Alles, was man gemeinsam angeschafft hat, gehört beiden. Erstellen Sie am besten eine Liste. Schätzen Sie den Wert von Auto, Möbelstücken, etc. vernünftig ein und teilen Sie alles gut untereinander auf.
- Gehen Sie rational an die Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie. Klären Sie: Wer hat sie in welchem Umfang finanziert? Wer haftet für die Kredite? Sie können die Eigentums-Wohnung verkaufen und den Erlös aufteilen. Oder Sie behalten das Objekt zusammen und einer der Partner bleibt darin wohnen. Legen Sie fest, ob er Miete zahlen muss. Überlegen Sie, mit welcher Lösung beide gut leben können.
- Besprechen Sie die Versicherungssituation. Bis zur Scheidung bleiben zum Beispiel alle im Familientarif der Haftpflicht mitversichert. Danach gilt der Schutz nur noch für den Hauptversicherten und unter Umständen für die Kinder. Der andere Partner muss eine neue Versicherungspolice abschließen.
- Dem betreuenden Elternteil steht bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Unterhalt zu. Danach gilt, dass jeder für sich selbst wirtschaftlich verantwortlich ist.
- Je besser man seine Rechte kennt, desto fairer lässt sich die Trennung regeln. Rechtsanwälte, Mediatoren und kostenlose Eheberatungsstellen helfen Ihnen hier weiter.
Suchen Sie sich professionelle Hilfe und Rat bei einer Scheidung
Viele Paare und Eltern, die sich die sich in einer Trennungssituation befinden, benötigen umfangreichen Rat und Hilfestellung in juristischen Fragen wie Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Versicherungsfragen usw.
Wenn Sie beispielsweise gezielt nach Fachanwälten aus Stuttgart suchen möchten, dann geben Sie bei der Suche im Internet „Fachanwalt Stuttgart“ oder „Scheidungsanwalt Stuttgart“ in die Suchmaschine ein. Aber auch Behörden, kirchliche Institutionen und viele Selbsthilfevereine bieten Anlaufstellen und stehen den Betroffenen im Falle einer Scheidung mit Rat und Tat zur Seite.
Gerade wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sollten Sie versuchen im Guten auseinander zu gehen. Denn die Kinder leiden unter den familiären Streitigkeiten am meisten. Auch wenn Sie geschiedene Leute sind, so tragen Sie doch weiterhin Verantwortung für die Entwicklung Ihrer gemeinsamen Kinder. Diese leiden unter familiären Streitigkeiten ohnehin besonders. Überlegen Sie zusammen, wie Sie hier eine einvernehmliche Entscheidung zum Wohle der Kinder treffen können.