Kinderfahrräder: Von klein auf in die Pedale treten

Beim Fahrradkauf für das Kind sollte man einige Sachen beachten. Natürlich geht als erstes die Sicherheit im Straßenverkehr vor. Wichtiger als die Radmarke oder besondere Extras, mit denen manche Händler die Eltern überzeugen wollen, ist daher die Funktionalität des Rades.

Mit am Wichtigsten beim Kauf eines Kinderfahrrads ist die richtige Größe. Lassen Sie ihr Kind eine Probefahrt machen. Nur so kann man feststellen, ob das Kind mit dem Rad zu recht kommt. Der Sattel darf nicht zu hoch eingestellt sein, damit das Kind mit dem Fuß noch den Boden berühren kann und sicher in den Stand kommt.

Sicherheit geht vor beim Kinderfahrrad

Wenn das Kind nur mit den Fußspitzen den Boden erreicht, obgeich der Sattel schon ganz nach unten gestellt wurde, dann sollte man den Fahrradrahmen lieber eine Nummer kleiner wählen.

Der Wunsch, das ein Kind das Fahrrad beim Kauf eines größeren Rades länger benutzen kann, geht ganz klar zu Lasten der Sicherheit. Wenn das Fahrrad zu gross oder zu schwer für die Kleinen ist, verlieren die Kinder sonst schnell die Lust am Fahrradfahren.

Kinderfahrrad Kauf

Eine der wichtigsten Funktionen am Rad ist natürlich die Bremse. Sie sollte speziell für die kleinen Kinderhände konzipiert sein. Der Bremshebel muss ebenfalls leicht erreichbar und leichtgängig sein. Jedoch sollte er keine zu starke Bremswirkung ermöglichen, weil sonst die Gefahr eines Überschlages beim Bremsen gegeben ist.

Für Kleinkinder muß es noch keine Gangschaltung sein


Fahrräder für Kleinkinder besitzen noch eine Rücktrittbremse. Damit können auch jüngere Kinder problemlos tüchtig „in die Eisen gehen“. Eine Gangschaltung ist hier noch nicht notwendig: Sie lohnt sich erst ab einer Radgröße von 18 Zoll. Selbst dann reicht aber eine 3- oder 5-Gang-Schaltung völlig aus, denn für kleinere Kinder ist die Bedienung einer Schaltung oft zu kompliziert.

Eine zuverlässige Beleuchtung ist dagegen unverzichtbar. Scheinwerfer, Rücklicht und Reflektoren sind nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für Kinderfahrräder ab einer Größe von 20 Zoll vorgeschrieben. 12-18 Zoll große Kinderfahrräder gelten als Spielfahrräder. An ihnen ist keine Lichtanlage vorschrieben, daher dürfen sie weder auf Fahrbahnen noch auf Radwegen benutzt werden – auch nicht in Begleitung der Eltern.

Quelle: TÜV Rheinland/LGA