Rauf auf das Klettergerüst, dann zur Wippe und am Ende die coole Seilbahn runtersausen: Für Kinder gibt es nichts Schöneres, als auf einem Spielplatz ihrem Bewegungsdrang nachzugeben. Da passieren schon mal kleine Beulen oder Schrammen. Auch Fahrradhelme führen auf Spielplätzen immer wieder zu einem erhöhten Unfallrisiko. Eltern können aber für etwas mehr Sicherheit sorgen und die Gefahr von schlimmen Verletzungen senken.
Alle Betreiber von Kinderspielplätzen sind natürlich verpflichtet, die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten und die Spielgeräte regelmäßig zu kontrollieren. Dabei werden neben der Stabilität und Standsicherheit der Spielgeräte auch die Fundamente, der Boden oder die Umgebung geprüft. Allerdings gibt es auch hier schwarze Schafe, die sich nicht um die Auflagen kümmern.
Bei einem Test des TÜV Rheinland, der bundesweit durchgeführt wurde, wiesen rund 75 Prozent der Spielplätze Mängel auf. Scharfe Kanten, falsch aufgestellte Spielgeräte oder mangelnde Wartung traten dabei häufiger zutage. Eltern sollten bei einem Mangel nicht zögern, sondern den Betreiber des Spielplatzes schriftlich in Kenntnis setzen.
Muten Sie den Kindern nicht zu viel zu
Bis zum Alter von drei Jahren haben Eltern allerdings auch eine Aufsichtspflicht. Sie sollten beim Schaukeln, Rutschen oder Wippen neben Ihren Kind stehen. Wenn sich Kinder unsicher fühlen, ist die Gefahr von Stürzen viel größer. Deshalb sollten sie auch nur Geräte benutzen, die sie auch von allein besteigen können.
Achten Sie auf das gesamte Erscheinungsbild des Spielplatzes. Sind der Platz und die Spielgeräte in einem ordentlichen Zustand? Ist der Sand im Sandkasten sauber? Wird der Rasen regelmäßig gemäht? Werden die Mülleimer zuverlässig geleert? Ist das nicht der Fall, ist es auch meistens mit der Sicherheit der Spielgeräte nicht weit her. Ein sicherer Spielplatz sollte auch zu verkehrsreichen Straßen eine klare Abgrenzung haben, wie beispielsweise eine Hecke, einen Zaun oder ein Drehkreuz am Eingang. Auf einem Hinweisschild sollte der Verantwortliche des Platzes erkennbar sein.
Auch die Böden unter den Spielgeräten sollten gut gedämmt sein
Am Boden unter den Spielgeräten sollte sind Sand, Kies oder Rindenmulch befinden. Denn Stürze von Kindern lassen sich durch einen gedämmten Untergrund besser abfedern. Rasen ist nur bei kleineren Spielgeräten als Untergrund geeignet (Fallhöhe von max. 1,5 Meter).
Synthetischee Bodenbelägen dürfen keine hochstehenden Kanten haben. Gerne werden auch Holz-Hackschnitzel oder Rindenmulch einsetzt, sie neigen aber leider oft zu Fäulnis. Deshalb sollte direkt neben hölzernen Standpfosten von Spielgeräten der Boden nicht mit Rindenmulch bedeckt sein, da die Pfosten sonst schneller anfangen zu faulen.
Achten Sie auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit
Die Spielgeräte auf einem Spielplatz sollten alle über ein GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit verfügen. Die Geräte werden dabei von einem unabhängigen Prüfinstitut getestet. Die Oberflächen der Geräte dürfen auch keine Beschädigungen aufweisen: So sollten Stahlgeräte nicht rosten und Kunststoffschichten nicht verschlissen oder rissig sein. Holz-Spielgeräten dürfen nicht faulen und es sollten keine Splitter oder überstehende Nägel oder Schrauben hervorstehen.
Auf Sicherheitsmängel deuten außerdem gelöste Schraubverbindungen, defekte Schaukelbretter, verschlissene Seile oder Ketten, gebrochene Brüstungen oder Sprossen hin. Das Gleiche gilt, wenn bei einer Rutsche das Rutschblech nicht fest mit den Wangen verbunden ist. Besonders gefährlich sind auf den Rutschen kleine Spalten, in die sich Jackenkordeln oder andere Kleidungsteile verfangen können. Eltern sollten deshalb auch auf die passende Kleidung achten.
Ganz wichtig auch: Fahrradhelme müssen auf Spielplätzen abgenommen werden. In der Regel weisen darauf auch Schilder am Eingang des Spielplatzes hin. Beim Spielen ist der Gefahr nämlich zu groß, das die Kinder mit dem Kinnriemen des Helms hängen bleiben und sich die Luft abschnüren. Die Helme werden dann zur tödlichen Gefahr. Dies gilt natürlich auch für lange Schlüsselbänder oder Halsketten.
Quelle: ams – AOK Medienservice