Kinder und Irrtümer bei der Haftpflichtversicherung

Was viele Eltern nicht wissen: Kinder und Jugendliche haften bei Schäden nur in besonderen Fällen. Grundsätzlich sind Kinder bis sieben Jahre nicht schuldfähig. Die Eltern haften in diesem Fall nur, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen.
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