Kinder und Irrtümer bei der Haftpflichtversicherung

Was viele Eltern nicht wissen: Kinder und Jugendliche haften bei Schäden nur in besonderen Fällen. Grundsätzlich sind Kinder bis sieben Jahre nicht schuldfähig. Die Eltern haften in diesem Fall nur, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen.