Kinderfalle Gartenteich

Mit dem schönen Wetter hat auch die Gartensaison begonnen. In vielen Gärten bildet ein Teich den Mittelpunkt der Anlage, in anderen lädt ein Swimmingpool zum Baden ein. Teiche, Pools, aber auch mit Wasser gefüllte Tonnen und Bottiche können zur Kinderfalle werden. Nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sind seit dem Jahr 2000 insgesamt 94 Menschen in privaten Anlagen ums Leben gekommen. Besonders betroffen sind kleine Kinder.

Unachtsamkeit und Sorglosigkeit der Eltern sind nach Ansicht der Lebensretter die häufigsten Ursachen für das Kinderertrinken. „Viele Erwachsene sehen einen kleinen Gartenteich mit 40 oder 50 cm Wassertiefe nicht als gefährlich an. Selbst derart kleine Gewässer können aber zur tödlichen Bedrohung für die Kleinsten werden“, sagt Helmut Stöhr, Leiter Ausbildung im Präsidium der DLRG, und rät allen Eltern zu Vorsicht und Wachsamkeit.

Da Wasser kleine Kinder magisch anzieht, empfehlen die Sicherheitsexperten der größten Wasserrettungsorganisation der Welt, ihre Sprösslinge beim Spielen im eigenen Garten nicht aus den Augen zu lassen. „Wachsamkeit ist in Gärten mit Teichen, Swimmingpools oder anderen Wasseranlagen die beste Unfallprophylaxe“, so Helmut Stöhr.

In speziellen Wassergewöhnungskursen der DLRG können die Kleinsten in spielerischer Form frühzeitig wichtige Bewegungen und lebensrettende Verhaltensweisen im Wasser erlernen, noch bevor sie richtig schwimmen können. Die DLRG bietet in vielen Städten und Gemeinden Schwimmkurse für Kinder an, die von erfahrenen Ausbildern geleitet werden. In Zusammenarbeit mit dem langjährigen Partner NIVEA führt die DLRG in Kindergärten zudem seit Jahren Informationsveranstaltungen für Kinder und Eltern durch, um auf spielerische Art und Weise frühzeitig über Wassergefahren aufzuklären und richtiges Verhalten bei Unfällen zu üben.

Nicht selten ist die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht Ursache für tödliche Unfälle. Kleinkinder bedürfen einer ständigen Aufsicht, damit sie sich nicht Gefahren in ihrer Umgebung aussetzen, die sie aufgrund ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit noch nicht erkennen und beherrschen können. Zur Abwehr dieser für Kleinkinder bestehenden Gefahren ist zu allererst der Aufsichtspflichtige zuständig, weil ein umfassender Schutz für kleine Kinder nur durch ihre Beaufsichtigung, die lückenlos erfolgen muss, gewährleistet ist.

Eltern mit kleinen Kindern sollten bereits bei der Planung eines Gartenteiches geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen. Notfalls empfiehlt es sich, den Teich trockenzulegen oder zuzuschütten, bis die Kinder älter sind. Weitere Gefahrenquellen sind der Teich in Nachbars Garten oder der kleine Bach hinter dem Grundstück. Tore und Übergänge zum Nachbargrundstück sollten deshalb so gesichert werden, dass sie von Kindern nicht geöffnet oder überklettert werden können.

Quelle: DLRG