Kuren für Mütter – Wunsch- und Wahlrecht

Immer wieder werden Mütter von ihrer Krankenkasse aufgefordert, eventuelle Mehrkosten für die Mutter-Kind-Kurmaßnahme in ihrer Wunschklinik selbst zu übernehmen. Dieses Verfahren entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen, berichtet das Müttergenesungswerk.