Kuren für Mütter – Wunsch- und Wahlrecht
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Immer wieder werden Mütter von ihrer Krankenkasse aufgefordert, eventuelle Mehrkosten für die Mutter-Kind-Kurmaßnahme in ihrer Wunschklinik selbst zu übernehmen. Dieses Verfahren entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen, berichtet das Müttergenesungswerk.
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